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   BVerwG, 15.07.2003 - 3 B 53.03   

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https://dejure.org/2003,38675
BVerwG, 15.07.2003 - 3 B 53.03 (https://dejure.org/2003,38675)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2003 - 3 B 53.03 (https://dejure.org/2003,38675)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 3 B 53.03 (https://dejure.org/2003,38675)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Die Antragstellerinnen und Antragsteller der Verfahren 3 B 53/03.NC bis 3 B 106/07.NC sowie 3 B 122/07.NC bis 3 B 140/07.NC tragen die Kosten ihrer jeweiligen Verfahren in erster Instanz zu jeweils 2/3.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 10 S 29.12

    Beschwerde; Darlegungsanforderungen bei selbständig tragenden Gründen der

    Die maßgebliche planungsrechtliche Vorschrift ist hier § 34 Abs. 1 BauGB, weil das Vorhaben der Beigeladenen im unbeplanten Innenbereich ausgeführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - BVerwG 4 B 53/94 -, NVwZ 1994, 1008; juris Rn. 4; OVG Bbg, Beschluss vom 28. Mai 2003 - OVG 3 B 53/03 -).
  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 3 K 517/18

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Die maßgebliche planungsrechtliche Vorschrift ist vorliegend § 34 Abs. 1 BauGB, weil das Vorhaben der Beigeladenen im unbeplanten Innenbereich ausgeführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - BVerwG 4 B 53/94 -, NVwZ 1994, 1008; juris Rn. 4; OVG Bbg, Beschluss vom 28. Mai 2003 - OVG 3 B 53/03 -).
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 85/18

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen

    Die maßgebliche planungsrechtliche Vorschrift ist hier § 34 Abs. 1 BauGB, weil das Vorhaben des Beigeladenen im unbeplanten Innenbereich ausgeführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - BVerwG 4 B 53/94 -, NVwZ 1994, 1008; juris Rn. 4; OVG Bbg, Beschluss vom 28. Mai 2003 - OVG 3 B 53/03 -).
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